Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Alpha Affe, Pascal Brennecke, Schoberstraße 4, 63743 Aschaffenburg (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er als Unternehmer und nicht als Verbraucher handelt. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E-Mail ausreichend).
(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.
3 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.
(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4 Leistungen / Pflichten
(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen beziehen sich jeweils nur auf den vom Auftraggeber zu benennenden oder noch zu erstellenden Internetauftritt. Auftritte auf Drittanbieterwebseiten sind hiervon nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Im Falle der ausdrücklich gewünschten Arbeitsleistung an gesetzlichen Feiertagen, am Wochenende oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers, erfolgt eine gesonderte Vergütung. Der Auftraggeber erbringt insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(5) Der Auftraggeber ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.
(6) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, oder bei Erkrankung des Personals des Auftragnehmers sowie bei Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen.
5 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag zur Erstellung von Webseite/App/Grafik/Text wird mit Abnahme der Webseite beendet. Für andere Leistungen läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern keine konkrete Vertragslaufzeit vereinbart wird. Der Vertrag über die Wartung oder Verwaltung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist oder die Mitwirkungspflichten verweigert.
(3) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung, ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.
6 Haftung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn, falls es zu einer Nichterreichbarkeit der Webseite oder zu einer Abstrafung/Abwertung in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken kommt.
(4) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7 Besondere Bedingungen für die Erstellung von Webseiten/Apps
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Webseiten-/App-Erstellung gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird gegenüber Unternehmern auf ein Jahr verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(2). Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mängelanzeige. Als unverzüglich gilt dabei eine Frist innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Später geltend gemachte Mängel muss der Auftragnehmer nicht beseitigen. Der Auftragnehmer schuldet keine Mängelbeseitigung aufgrund von Mängeln, die auf ein Verhalten oder Änderungen des Auftraggebers zurück zu führen sind.
(3) Der Auftragnehmer gewährt die Kompatibilität der Webseite mit den gängigen Browsern (Internet Explorer, Firefox, Google Chrome, Safari, Opera). Bezüglich der Darstellung in verschiedenen Browsern kann es zu Abweichungen kommen. Diese stellen keinen Sachmangel dar. Hinsichtlich Apps kann nur die Kompatibilität mit der zum Zeitpunkt der Erstellung jeweils aktuellsten Version von iOS / Android gewährt werden.
(4) Die Erstellung einer angepassten Version der Webseite für mobile Endgeräte ist gesondert zu vereinbaren.
(5) Soweit der Auftragnehmer Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, erfolgt dies unter Ausschluss der Haftung. Der Auftraggeber ist gehalten die Rechtstexte von einem Rechtsanwalt überprüfen/erstellen zu lassen.
(6) Die Kosten für Domain und Hosting oder Einstellungskosten in den App Stores sind gesondert vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung für die Erstellung einer Webseite/App, es sei denn dies wurde vereinbart.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der Webseite innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt, sofern keine berechtigten Mängel geltend gemacht worden sind.
(8) Backups sind vom Auftraggeber zu erstellen, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(9) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
8 Besondere Bedingungen für die Wartung/Verwaltung von Webseiten/Apps
Bei der Beauftragung von Wartung/Verwaltung gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Die Erbringung der Wartungs-, Verwaltungs- und Pflegeleistungen erfolgt nur innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit einer Behandlung von Fehlern sowie der Vornahme von Updates, Upgrades oder sonstigen Installationen zeitnah nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen.
(2) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Erbringung von Wartungen, die nach Stand der Technik unmöglich sind oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Als unverhältnismäßig gelten dabei insbesondere Programmierungsleistungen, wenn der Drittanbieter einer Software kein Update zur Verfügung stellt. Sofern für die Durchführung der Wartung weitere Auslagen anfallen (z.B. die Beschaffung zusätzlicher Soft- oder Hardware), weist der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab auf die zusätzlich anfallenden Kosten hin.
(3) Der Auftragnehmer ist im Falle höherer Gewalt, bei Krankheit oder urlaubsbedingter Abwesenheit oder absichtlicher Fehlerherbeiführung durch den Auftraggeber von der Wartungs-Leistung befreit. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht hieraus nicht.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine dauerhafte Überwachung der Webseite/App des Auftraggebers. Störungen und Probleme sind dem Auftragnehmer zu melden.
(5) Der Auftraggeber ist für die Erstellung von Backups selbst verantwortlich, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart. Vor einem jedem Einsatz des Auftragnehmers ist es dringend empfohlen ein Backup zu erstellen.
(6) Die Wartungsleistungen beziehen sich nur auf die Webseite bzw. App des Auftraggebers. Eine Korrektur anderer Inhalte wie Texte und Grafiken oder per iFrame eingebundener Inhalte ist nicht geschuldet.
9 Besondere Bedingungen für das Hosting von Webseiten
Bei der Beauftragung von Hosting-Leistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt einen Hosting-Anbieter auszuwählen, sofern die Parteien keinen bestimmten Hoster ausdrücklich vereinbaren.
(2) Die anfallenden Kosten für das Hosting trägt der Auftraggeber selbst. Der Auftragnehmer vermittelt dem Auftraggeber nur einen geeigneten Hoster. Zahlungen sind direkt an den Hoster zu leisten.
(3) Hinsichtlich Mängel der Server-Leistung oder bei Ausfällen ist der Hoster vom Auftraggeber in Anspruch zu nehmen.
(4) Es obliegt dem Auftraggeber, ausreichende Sicherungskopien seiner Website und seiner sonstigen Daten vorzuhalten. Sofern die Website dem Auftraggeber Daten der Nutzer seines Internet Angebotes überspielt oder er in sonstiger Weise Zugriff auf solche Daten hat, obliegt dem Auftraggeber auch insoweit die Verantwortung für die Sicherung dieser Daten. Eine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf der Textform.
10 Besondere Bedingungen für Text, Grafik/Print-Leistungen
Bei der Beauftragung von Text, Grafik/Print-Leistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer stellt das Material in einem gängigen Bild- oder Dokumentenformat zur Verfügung.
(2) Soweit Ausdrucke oder Datenträger (z.B. CD-ROM, Speicherkarte, USB-Stick) per Post versendet werden, trägt der Auftraggeber das Versendungsrisiko. Die Versandkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(4) Im Falle eines Print-Auftrages legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor Vervielfältigung ein Belegmuster vor. Der Auftraggeber hat dieses unverzüglich auf Mängel zu überprüfen und die Freigabe zu erteilen. Nach erteilter Freigabe ist eine Mängelbeseitigung ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung von Texten frei hinsichtlich Formatierung und Inhalt frei, sofern keine konkreten Vorgaben durch den Auftraggeber gemacht werden.
11 Besondere Bedingungen für SEO-Leistungen
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Erreichung eines bestimmten Rankings in Suchmaschinen, da dieses von zahlreichen Faktoren abhängig ist, die nicht umfassend beeinflusst werden können. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
(2) Soweit Optimierungen im Bereich bestimmter Suchbegriffe (Keywords) vereinbart werden, bezieht sich der Auftrag nur auf diese Suchbegriffe und nicht auf verwandte Suchbegriffe. Ausschlaggebend ist die exakte Schreibweise. Die Auswahl der Suchbegriffe obliegt dem Auftraggeber.
(3) Sofern eine andere Suchmaschine nicht ausdrücklich benannt wird, bezieht sich der Auftrag auf die Suchmaschine von Google.
(4) Der Auftraggeber erkennt an, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Auftragnehmer vorgeschlagenen und vorgenommenen Änderungen dauern kann.
(5) Sofern das Setzen von Backlinks durch den Auftragnehmer vereinbart ist, steht der Auftragnehmer nicht dafür ein, dass die Backlinks dauerhaft bestehen bleiben.
12 Besondere Bedingungen für Marketing-Leistungen (SEA)
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Marketing-Optimierung (SEA) gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer schuldet keine wirtschaftliche Verbesserung der Umsätze des Auftraggebers oder eine Erhöhung von Follower- oder Like-Zahlen.
(2) Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Erstellung von Texten und Grafiken für Auftritte in sozialen Netzwerken und auf der Webseite. Der Auftragnehmer ist in der Anzahl und Gestaltung von Texten grundsätzlich frei.
(3) Der Auftragnehmer erstellt in der Regel mehrere Versionen von geeigneten Werbetexten für die Internetauftritte des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann unter diesen Vorschlägen frei wählen. Ein Anspruch auf die Erstellung darüber hinausgehender Texte besteht nicht.
(4) Der Auftraggeber kann das zur Verfügung gestellte Werbebudget frei wählen. Dieses Budget ist in der vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers nicht enthalten. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber ein geeignetes Werbebudget vor.
(5) Der Auftragnehmer wird nur innerhalb der Nutzungsbedingungen des Drittanbieters (z.B. Facebook, Google) tätig.
13 Besondere Bedingungen für Fotografie/Videodreh-Leistungen
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Fotografie und des Videodrehs gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Kreative, gestalterische oder konzeptionelle Leistungen wie Bildcollagen, Freistellung von Objekten und Personen, grafische Effekte etc. werden nach Zeitaufwand berechnet, soweit nicht anders vereinbart. Solche Leistungen müssen explizit vereinbart werden.
(2) Etwaige Gebühren/Honorare für Requisiten, Drehorte und Schauspieler sind vom Auftraggeber zu tragen.
(3) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials. Der Auftraggeber ist für die Beschaffung einer geeigneten Darstellungssoftware selbst verantwortlich.
(4) Beim Einsatz von Drohnen obliegt die Einholung ggf. erforderlicher Genehmigungen dem Auftraggeber.
(5) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird gegenüber Unternehmern auf ein Jahr verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt den Aufnahmetermin kurzfristig abzusagen, wenn dies aufgrund von Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder Krankheit der Ausführenden des Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in diesem Fall so früh wie möglich über den Ausfall des Termins. Treten schlechte Wetterbedingungen während der Durchführung eines Termins auf, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Termin zu unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen oder vollständig abzubrechen. Dem Auftraggeber entstehen keine Mehrkosten bei Abbruch oder Verschiebung des Termins durch den Auftragnehmer. Dem Auftraggeber wird bei Ausfall oder Abbruch des Termins ein Ersatztermin angeboten. Bei Absage eines Termins durch den Auftragnehmer, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers, soweit kein Ersatztermin vereinbart wird. Eine etwaig geleistete Anzahlung erhält der Auftraggeber zurück. Ein darüberhinausgehender Schaden wird vorbehaltlich § 6 ausgeschlossen. Bei Absage des Auftraggebers bleibt dieser zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
(7) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Auftragnehmers.
14 Besondere Bedingungen für die Vermittlung von Dienstleistern/Kontakten
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Vermittlung von Dienstleistern und Kontakten gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer eine Provisionsgebühr für die Vermittlung einer Dienstleistung, die sich bezüglich der Höhe nach der Vereinbarung der Parteien richtet.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung keine Haftung für Handlungen von vermittelten Dienstleistern.
14a Vermittlung von Aufträgen an Alpha Affe
(1) Bei Vermittlung eines Auftrages an den Auftragnehmer (Alpha Affe) durch einen Dritten, erhält der Dritte eine Provision in vereinbarter Höhe.
(2) Der Auftragnehmer teilt dem Dritten nach Beendigung des Auftrages mit, dass der Auftrag abgeschlossen wurde. Ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung läuft eine Frist von 14 Tagen, innerhalb derer der Dritte die Provision gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen muss. Für die Geltendmachung reicht die Textform (z.B. per E-Mail).
(3) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist aus Abs. 2 verfällt der Anspruch des Dritten auf Provision ersatzlos.
15 Urheberrechte / Rechte Dritter
(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere dem Quelltext und an Texten/Grafiken, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt. Die Lizenzbedingungen von etwaiger Drittanbieter-Software oder Open Source Software sind vom Auftraggeber zu beachten.
(2) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen Inhalten alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
16 Referenznennung / Kennzeichnung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt im Impressum oder an geeigneter Stelle der zu erstellenden Webseite des Auftraggebers einen Hinweis auf das Unternehmen des Auftragnehmers unterzubringen. Dies beinhaltet auch die Einbettung eines Links der Webseite des Auftragnehmers. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.
17 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
18 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, eine Einwilligung des Auftraggebers vorliegt oder die Weitergabe ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO darstellt.
(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Webseite des Auftragnehmers verwiesen unter: www.alphaaffe.de/datenschutz
19 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers in Aschaffenburg.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 28.10.2024